ABG
§ 1 Geltung der Bedingungen
Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der HOF Electronic Service GmbH erfolgen ausschließlich auf Grund dieser Geschäftsbedingungen.
§ 2 Angebot und Vertragsschluss
1. Die Bestellung des Kunden stellt ein Angebot an uns zum Abschluss eines Kaufvertrages dar. Wenn der Kunde eine Bestellung bei der HOF Electronic Service GmbH aufgibt, schickt die HOF Electronic Service GmbH eine E-Mail, die den Eingang der Bestellung bestätigt und deren Einzelheiten aufführt. Diese Bestellbestätigung stellt keine Annahme des Angebots dar, sondern soll den Kunden nur darüber informieren, dass seine Bestellung bei der HOF Electronic Service GmbH eingegangen ist. Ein Kaufvertrag kommt erst zustande, wenn die HOF Electronic Service GmbH das bestellte Produkt an den Kunden versandt hat und den Versand an den Kunden mit einer zweiten E-Mail (Versandbestätigung) bestätigt hat. Über Produkte aus ein und derselben Bestellung, die nicht in der Versandbestätigung aufgeführt sind, kommt kein Kaufvertrag zustande.
2. Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte und sonstige Leistungen sind nur als Näherungswerte zu verstehen und stellen insbesondere keine Zusicherung von Eigenschaften dar, es sei denn, sie werden schriftlich ausdrücklich als verbindlich bezeichnet.
3. Die Verkaufsangestellten der HOF Electronic Service GmbH sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen.
4. Überschreitet ein Käufer durch seinen Abruf sein Kreditlimit, so sind wir von unserer Lieferverpflichtung entbunden. Dem Kunden wird jedoch die Möglichkeit geboten, bei Überschreitung seines Kreditlimits gegen Barzahlung Ware zu beziehen.
§ 3 Liefer- und Leistungszeit
Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung ab dem Lager von HOF Electronic Service GmbH an die vom Käufer angegebene Lieferadresse. Angaben über die Lieferfrist sind unverbindlich, soweit nicht ausnahmsweise der Liefertermin verbindlich zugesagt wurde.
Falls HOF Electronic Service GmbH ohne eigenes Verschulden zur Lieferung der bestellten Ware nicht in der Lage ist, weil der Lieferant von HOF Electronic Service GmbH seine vertraglichen Verpflichtungen nicht erfüllt, ist HOF Electronic Service GmbH dem Käufer gegenüber zum Rücktritt berechtigt. In diesem Fall wird der Käufer unverzüglich darüber informiert, dass das bestellte Produkt nicht zur Verfügung steht. Die gesetzlichen Ansprüche des Käufers bleiben unberührt.
Soweit eine Lieferung an den Käufer nicht möglich ist, weil die gelieferte Ware nicht durch die Eingangstür, Haustür oder den Treppenaufgang des Käufers passt oder weil der Käufer nicht unter der von ihm angegebenen Lieferadresse angetroffen wird, obwohl der Lieferzeitpunkt dem Käufer mit angemessener Frist angekündigt wurde, trägt der Käufer die Kosten für die erfolglose Anlieferung.
§ 4 Annahmeverzug
1. Für die Dauer des Annahmeverzuges des Käufers ist HOF Electronic Service GmbH berechtigt, die Liefergegenstände auf Gefahr und Kosten des Käufers einzulagern. HOF Electronic Service GmbH kann sich hierzu auch einer Spedition oder eines Lagerhalters bedienen.
§ 5 Liefermenge/ Fehllieferung
Der Käufer verpflichtet sich, bei versehentlich durch HOF Electronic Service GmbH ohne Bestellung des Käufers gelieferte Waren spätestens innerhalb von 14 Tagen eine solche Fehllieferung schriftlich gegenüber HOF Electronic Service GmbH anzuzeigen und die Waren zur Rückholung durch einen von HOF Electronic Service GmbH zu beauftragenden Spediteur oder Transporteur bereit zu halten.
§ 6 Gefahrenübergang
1. Der Gefahrenübergang richtet sich beim Verbraucher nach den gesetzlichen Bestimmungen.
2. In den übrigen Fällen geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager der HOF Electronic Service GmbH verlassen hat. Falls der Versand sich ohne unser Verschulden verzögert oder unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Käufer über. Ansonsten bleibt es beim Gefahrenübergang bei Übergabe. Eine im Einzelfall vereinbarte Übernahme der Transportkosten durch HOF Electronic Service GmbH hat keinen Einfluss auf den Gefahrenübergang.

